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Die Debatten um das "Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen"(Zu-gangserschwerungsgesetz) gehen in eine neue Runde: nach einem Bericht der Neuen Osnabrücker Zeitung ist der Entwurf für ein neues Löschgesetz fertig gestellt.
Ein langes Leben scheint dem Zugangserschwerungsgesetz offen- sichtlich nicht vergönnt. Am 23. Februar 2010 in Kraft getre- ten, soll das "Sperrgesetz" bereits in Kürze durch ein neues "Löschgesetz" ersetzt werden. Das geht aus einem Bericht der Neuen Osnabrücker Zeitung hervor, der nach eigenen Angaben ein Entwurf des Löschgesetzes aus dem Justizministerium vorliegen soll. Dazu zitiert die Zeitung Artikel 2 des Gesetzesentwurfs, in dem es heisst: "Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Ver- kündung in Kraft. Gleichzeitig tritt das Zugangserschwerungs- gesetz außer Kraft". Dies legt einen Paradigmenwechsel nahe:
laut Neuer Osnabrücker Zeitung verfolgt das Gesetz eine "kon- sequente und effiziente Löschungsstrategie". Statt kinderpor- nographische Inhalte zu sperren, sollen sie in Zukunft also gelöscht werden.
Auf die Dienste des Bundeskriminalamts (BKA) baut man dabei wohl weiterhin. Nach dem Gesetzesentwurf kommt dem BKA die Aufgabe einer "Zentralstelle" im Kampf gegen Kinderpornogra- phie im Internet zu, um hierzu den Informationsaustausch zwischen Behörden von Bund, Ländern und anderen Staaten so- wie mit der Internetwirtschaft weltweit zu verbessern. Zu diesem Zweck sieht das geplante Gesetz umfassende Melde-,
Kontroll- und Dokumentationspflichten des BKA vor, wie die Zeitung berichtet. In der Praxis bedeutet das, aufgespürte Kinderpornographie mit Fundstelle und Standort des Servers an die zuständigen Strafverfolger oder privaten Beschwerdestel- len zu melden, damit diese die Löschung veranlassen; ob die Löschung tatsächlich durchgeführt wurde, soll das BKA eben- falls kontrollieren. Neue Eingriffsbefugnisse für die Poli- zeibehörde sollen mit der Aufgabe als Zentralstelle jedoch nicht verbunden sein.
Ob und wann das Gesetz in den Bundestag eingebracht wird, ist derzeit noch nicht öffentlich bekannt. Abzuwarten ist daher auch, inwieweit die EU-Kommission mit ihren Plänen zu Websper- ren Einfluss auf das Gesetz nehmen kann und wird. Wie mitge- teilt, hatte EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström den Entwurf einer EU-Richtlinie vorgestellt, die Regelungen vorsieht, um den Zugriff auf Seiten mit Kinderpornographie zu sperren; wie diese umgesetzt werden, bleibt den Ländern überlassen. Für an- ahaltende Diskussion ist also gesorgt.
Das Zugangserschwerungsgesetz finden Sie unter:
> http://www.gesetze-im-internet.de/zugerschwg/index.html
Weitere Informationen finden Sie unter:
> http://ak-zensur.de
Quelle: neue-oz.de, heise.de
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